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Berufsrechtliche Information

Die italienischen Berufspflichten werden wesentlich bestimmt durch di berufsrechtliche Regelung [Königliches Dekret 27.11.1933,Nr. 1578; Gesetz 22.01.1934, Nr. 36; ab dem 2.2.2013 das Gesetz 247/2012], die Durchführungsbestimmungen der Berufsregelung [Königliches Dekret 22.01. 1934, Nr. 37], das Gesetz 24.02.1997, Nr. 27, den "Codice Deontologico Forense" [die Berufsordnung].

Zweck der Seiten ist es, wahrheitsgemäesse Information über die Rechtskanzlei Canestrini und deren Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, unter Wahrung der Würde und des Ansehens des Anwaltsstandes und der Verpflichtungen zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit.

Die Erstellung der Webseite wurde im Januar 2003 der Anwaltskammer mitgeteil, wobei Avv. Nicola Canestrini Verantwortlicher gem. Art. 17 bis der Berufsordnung ist.

RA Dr. Nicola Canestrini mit Ausweis Nr. 288 in der Rechtsanwaltskammer Rovereto eingetragen, hat die Steuernummer 02211010213; Berufshaftungsversicherung UnipolSai Versicherung (max. € 5.000.000).

Bezüglich der massgeblichen berufsrechtlichen Regelungen verweisen wir auf die Berufsordnungund auf die Homepage der italienischen nationalen Rechtsanwaltskammerwww.consiglionazionaleforense.it.

Mehr Informationen zu

- Datenschutzutzregelung und Geldwäschebekämpfungsbestimmungen für Anwälte in Italien

- Urheberrechtliche HInweise der Inhalte der Webseite der Rechtskanzlei Canestrini.

Antrag auf zeitweilige Ausübung des Rechstanwaltsberufes in Italien

Um es ausländischen Kollegen zu ermöglichen, gemeinsam in Italien die Interessen deutschsprachiger Mandanten wahrzunehmen, stellen wir gerneInformationen über die zeitweilige Ausübung des Anwaltsberufes in Italienzur Verfügung.