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Waffengesetz in Italien

7 Mai 2014, Nicola Canestrini

Waffen und deren Umgang werden in Italien von verschiedenen Normen (sehr chaotisch) reguliert, und zwar vom Strafgesetzbuch (Artt. 585 und 704 StGb), vom Einheitstext für öffentliche Sicherheit (TULPS; Art.30 ss.), sowie vom (wichtigsten) italienischen Waffengesetz G. 18. April 1975, Nr. 110; die Rechtssprechung ist dementsprechend schwankend und oft sehr schwer nachzuvollziehen.

Definitionen

Technisch unterscheidet man Waffen in Gegenstände die

  1. ihrem Wesen nach zum Angriff auf die Person bestimmt sind (Waffen; armi proprie) oder
  2. wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise zum Angriff auf die Person geeignet sind (waffenähnliche Gegenstände oder armi improprie).

Schusswaffen (lange oder kurze), Speere, Schlag- oder Teleskopstöcke, Schwerte, Dolche, Bajonette, Teaser, CN Gas, Granaten sind also Waffen, während Baseballschläger, Küchenmesser, Schraubenzieher, Ketten, Rasiermesser, Multifunktionsmesser, Scheren, als waffenähnliche Gegenstände definiert werden.

Waffen werden auch in Kriegswaffen (Art. 1 Abs. 1 G 110/75), kriegsähnliche Waffen (Art. 1 Abs. 2 G 110/75) sowie Schusswaffen (Art. 2 Abs. 1 G 110/75) unterschieden; wesentliche Teile von Schußwaffen und Schalldämpfer stehen den Schußwaffen gleich.

Außerdem kennt das it. Waffenrecht auch die Definition der ?zum Schießen ungeeignete Waffen? (Art. 4, Abs. 1 G 110/75), deren Fuehren immer verboten ist, wie:

  • Blankwaffen: Stich- und Schneidwaffen wie Dolche, Bajonette, Messer wie z.B. Springmesser, Butterflymesser, Wurfmesser oder Dolche, Schwerte, .
  • waffenähnliche Gegenstände, deren Tragen -immer verboten ist (Schlagstöcke mit oder ohne Quergriff sog. ?Tonfa?, versteckte Messer d.h. Messer, die man nicht als solche erkennen kann, weil sie z.B. in einem Spazierstock eingelassen sind, Teaser, ..).

Schaukampfwaffen oder affenähnliche Spielzeuge wie Druckluftwaffen sind vom gesetzesvertretenden Dekret 204/2010 reguliert:
- Spielzeugwaffen sind frei tragbar müssen aber al Spielzeuge erkennbar sein (Handfeuerspielzeugwaffen müssen aus Plastik sein oder - falls aus Metall - mit rotem Stöpsel versehen sein)
- Spielzeugwaffen (Softair, Paintball, ..), die Munition abschießen, müssen Mündungsenergie von unter 7,5 Joule haben.

Waffenkauf, Einfuhr in Italien, Waffenbesitz 

Um Waffen kaufen zu dürfen, braucht es eine spezielle Genehmigung, die innerhalb von 90 Tagen gewährt wird und 30 Tage gültig ist (Art. 35, Abs. 3 TULPS); um Waffen besitzen zu dürfen, muss der Besitz unverzüglich gemeldet werden (Ar. 38 TULPS; das Gesetz gibt eine maximale Anzahl der Menge an, wie z.B. höchstens 3 Schießwaffen, 6 Sportwaffen, 8 antike Waffen, Jagdwaffen in unbegrenzter Zahl, 200 Patronen als Munition der Schusswaffen, wobei allerdings Munition für Jagdwaffen bis zu 1500 Stück besessen werden kann, ..); um Waffen in Italien zeitweilig oder dauerhaft einführen zu können, braucht es den europäischen Waffenpass, welcher nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG und gesetzesvertretendes Dekret 527/1992) berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Schengener Abkommens mitzunehmen (nicht aber Waffen zu erwerben oder zu besitzen; das Tragen / Fuehren einer Waffe ist nur mit Waffenpass erlaubt.

Das Führen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen

Das Tragen /Führen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen außerhalb einer Wohnung, den Geschäftsräumen oder eines befriedeten Besitztums ist wie folgt geregelt: 

  • Waffen:  Tragen /Führen außerhalb einer Wohnung, den Geschäftsräumen oder eines befriedeten Besitztums ist nur mit Waffenpass erlaubt;
  • waffenähnlichen Gegenstände: das Tragen / Führen außerhalb einer Wohnung, den Geschäftsräumen oder eines befriedeten Besitztums ist ohne gerechtfertigten Grund verboten (Jagdmesser ist auf der Jagd erlaubt, in der Stadt jedoch verboten; ein Schraubenzieher ist in der Werkzeugkiste z.B. im Kofferraum des Autos erlaubt, im Handschuhfach nicht, ..).

Immer verboten ist das Tragen / Führen außerhalb einer Wohnung, den Geschäftsräumen oder eines befriedeten Besitztums der ?zum Schießen ungeeignete Waffen? (Teaser, Schlag- oder Teleskopstock, ..). 

Das Gesetz schreibt im öffentlichen Interesse die sichere Aufbewahrung mit höchster Sorgfalt für jeden Inhaber der Waffen vor (Art 20 G 110/1975); Verlust oder Diebstahl von Waffen, wie die zufällige Auffindung sind unverzüglich zu melden (Carbinieristation).

 

Mehr (italienisch):

http://www.carabinieri.it/Internet/Cittadino/Consigli/Tematici/Giorno+per+giorno/Armi/

http://www.earmi.it/diritto/faq/sintesi.htm

http://questure.poliziadistato.it/file/1898_1669.pdf